Wie erhalte ich einen zinsgünstigen Kredit?

Um eine Immobilie für einen zinsgünstigen Kredit beleihen zu können, müssen Sie eine (weitgehend) schuldenfreie Immobilie besitzen. Dann können Sie den Kredit über eine Grundschuld absichern.

Dazu wird eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Sie dient dem Darlehensgeber als Pfand, falls das Darlehen nicht vertragsgemäß zurückgezahlt wird.

Da eine Grundschuld auch ohne Forderungen weiterbestehen kann, ist es mitunter möglich, eine alte Grundschuld erneut als Sicherheit für eine Kapitalbeschaffung heranzuziehen. In diesem Fall wird die Grundschuld in Form einer Abtretung auf den neuen Darlehensgeber übertragen.

Unser Tipp
Wenn Sie Ihr Grundschulddarlehen zurückgezahlt haben und in absehbarer Zeit eine weitere Finanzierung planen, sollten Sie die Grundschuld nicht vorschnell löschen lassen. Denn: Sowohl die Löschung als auch der Neueintrag kosten Geld. Und im Falle einer erneuten Inanspruchnahme einer bestehenden Grundschuld kann diese gegen eine deutlich geringere Gebühr auf den neuen Darlehensgeber übertragen werden.

Für die Veränderung von Grundbucheinträgen fallen Notar- und Grundbuchkosten an.

Die Kreditwürdigkeit sowie der Wert dieser Sicherheit wird bestimmt durch den Beleihungsauslauf. Der Beleihungsauslauf gibt an, wie hoch der Anteil des Darlehens am Objektwert ist. Grundsätzlich gilt: Je niedriger der Beleihungsauslauf, desto besser die Konditionen. Die günstigsten Konditionen können angeboten werden, wenn der von Ihnen gewünschte Darlehensbetrag 60 Prozent des Objektwertes nicht übersteigt. Bitte beachten Sie, dass eventuell bestehende Vorlasten in Form noch eingetragener Grundschulden den Darlehensbetrag entsprechend verringern.



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